ja absolut. filmen in der öffentlichkeit (und schlimmer noch auf veranstaltungen!) und dann hochladen ins internet geht gar nicht.
habe gerade erst vor 2 tagen wieder nen 60jährigen belehren müssen dass das nicht in ordnung ist wenn der videos von ner privaten feier macht wo getanzt wurde und der dann das ins internet hochladet. für den sind es nämlich zwei facebook-likes, für uns ist es permanente überwachung durch facebook und die unmöglichkeit sich mal zu entspannen und locker zu sein.
TL;DR:
Der Besitz und auch der Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt.
Dann ist es nicht nur möglich, die Dinger zu verbieten, sie sind schon verboten.
Aber sie werden gerade verkauft heißt man kann den Verkauf stoppen und die Firma für den Verkauf illegaler Waren die Gewerbe Lizenz entziehen
Und den Besitz bitte auch empfindlich bestrafen.
Muss jetzt eben noch ein Gericht sich damit befassen, ob das getarnt ist.
Theoretisch ist ein Aufnahmelicht drin, was einen bei einer Aufnahme enttarnt. Man könnte aber natürlich trotzdem noch argumentieren, dass das Aufnahmegerät bis zur Aufnahme getarnt ist, und deshalb trotzdem verboten gehört.
Auch dass es jetzt schon Vorfälle gab, wo das Aufnahmelicht durch eine händische Modifikation außer Kraft gesetzt wurde, wird sicher in Betracht gezogen werden. Ist auch nicht im Sinne des Gesetzes, wenn es nur ein paar Handgriffe braucht, um ein getarntes Aufnahmegerät daraus zu machen.
Niemand möchte von einer fremden Person in der Öffentlichkeit gefilmt werden.
NIEMAND!!
Ganz egal ob getarnt oder nicht. Dieser Scheiß gehört verboten. Punkt.
Wenn tatsächlich konkrete Personen gegen ihren Willen gefilmt werden (und nicht nur im Hintergrund der Szene stehen), dann ist das ja schon verboten. Da greift das Recht am eigenen Bild.
Wie du aber unten geschrieben hast, dürfen sie sich damit aktuell noch selbst in der Dusche filmen. Um das zu verbieten, bzw. das Gerät insgesamt, braucht es eben schon nochmal eine andere Argumentation…
Teutschheit in Aktion: Es kommt was neues und schon wird nach Verbot geschrien…
Was ist das für ein Argument? Es geht hier um Persönlichkeitsrechte und nicht gegen “neue” Technologie… Du kannst dich gern selbst in der Dusche filmen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit.
Und wenn ich in der Öffentlichkeit dusche?
Naja, kommt drauf an wo du duscht und was du machst. Könnte zum Beispiel §113 OWiG sein oder §183(a) StGB, wenn du es aufm Marktplatz machst.
Gegenfrage: Warum sollte man schädliche, giftige oder sonstige schlechte Produkte erstmal auf den Markt kommen lassen?
Sollte mal wer der Optiker-Kette sagen wo ich letzte Woche noch ein Regal der Dinger gesehen hab.
Weiß jemand, in welchem Gesetz das genau steht …?
Gilt laut Funkanlagengesetz wohl nur für versteckte Kameras, die auch per Funk Bildmaterial übertragen können.
War ein wenig knifflig zu finden (weil das ursprünglich unter ein anderes Gesetz fiel), aber hier wird es gut erklärt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/spionagekamera-verkauf-recht.html
In der Afu-Ausbildung hab ich gelernt, dass verdeckte Abhör/Überwachungsgeräte nach TDDDG illegal sind. Wundert mich, dass das Gesetz da nicht genannt wird. Vor allem da §90 TKG genannt wird, wo das vorher praktisch gleichlautend drin stand.
https://discuss.tchncs.de/post/64998128/27281895
Und es läuft schon eine Anfrage bei Frag den Staat zu genau dem Thema: https://fragdenstaat.de/anfrage/smart-glasses-ray-ban-meta-smart-glasses-und-ss-8-tdddg/OK, also wenn diese Erklärung stimmt, dürfte das bei weitem nicht so eindeutig sein.
Lustig. Warum kann ich dann problemlos bei deutschen Versandhändlern Kameras kaufen die wie Kugelschreiber aussehen?
Vermutlich, weil “wo kein Kläger, da kein Richter”.
Oder u.U. auch “wo genug Täter, da nicht genug Kläger/Richter”.
Was ich mir gerade ausgedacht habe, aber ja, ist wahrscheinlich schon auch so ein Ding, dass ein/zwei Versandhändler bereits verklagt wurden und das nicht mehr anbieten, aber dann eine handvoll weitere Händler dafür ein gutes Angebot aus Fernostasien bekommen haben und das trotzdem in ihr Sortiment aufgenommen haben.Ich glaube, es ist schon so, dass wenn es bereits Präzedenzfälle gab, dass dann schneller härtere Strafen verhängt werden. Aber kann ja auch sein, die Versandhändler haben das Gesetz + Urteile tatsächlich nicht auf dem Schirm…
https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__8.html
TDDDG § 8 Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
(1) Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
(2) Als zum unbemerkten Abhören oder Aufnehmen eines Bildes bestimmt gilt eine Telekommunikationsanlage insbesondere, wenn ihre Abhör- oder Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes für den Betroffenen nicht eindeutig erkennbar ist.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[…] 3. entgegen § 8 Absatz 1 eine dort genannte Telekommunikationsanlage herstellt oder auf dem Markt bereitstellt.Juristen erklärt mir warum die Dinger nicht bereits nach aktuellem Recht illegal sind.
Weil Meta drüber steht
Ohje, müssen spanner diese Brillen dann umständlich im Netz bestellen, statt in einen Laden zu laufen?
Ich check halt nicht was das Problem an den Dingern sein soll?
Wenn die aufnehmen zeigen die das ja an und es hat ja sowieso jeder mit Smartphone eine Kamera dabei?
Kommt das Gesetz auch mit einer Umsetzungstrategie oder…?
Im Prinzip guter Ansatz das zu verbieten aber wie wird das verhindert?
Die sind ja, wie der Artikel sagt, getarnt.
Ich meine, das ließe sich tatsächlich kontrollieren. Man gibt der Polizei Bluetoothscanner mit (die effektiv das tun wie die App https://github.com/yjeanrenaud/yj_nearbyglasses). Dementsprechend haben sie Tatverdacht zur Kontrolle von Personen. Sollte dann so eine Brille gefunden werden, Geldstrafe + Beschlagnahmung (und wer doof genug ist damit Auto zu fahren und damit auffliegt, darf ab da zu Fuß weiter).











