Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Fuchs warnt vor Meta Smart Glasses: Die Brillen, die kaum von normalen Brillen zu unterscheiden sind, ermöglichen heimliches Filmen. Ein Verbot sei nicht ausgeschlossen. Von Antonetta Stephany.
Muss jetzt eben noch ein Gericht sich damit befassen, ob das getarnt ist.
Theoretisch ist ein Aufnahmelicht drin, was einen bei einer Aufnahme enttarnt. Man könnte aber natürlich trotzdem noch argumentieren, dass das Aufnahmegerät bis zur Aufnahme getarnt ist, und deshalb trotzdem verboten gehört.
Auch dass es jetzt schon Vorfälle gab, wo das Aufnahmelicht durch eine händische Modifikation außer Kraft gesetzt wurde, wird sicher in Betracht gezogen werden. Ist auch nicht im Sinne des Gesetzes, wenn es nur ein paar Handgriffe braucht, um ein getarntes Aufnahmegerät daraus zu machen.
Wenn tatsächlich konkrete Personen gegen ihren Willen gefilmt werden (und nicht nur im Hintergrund der Szene stehen), dann ist das ja schon verboten. Da greift das Recht am eigenen Bild.
Wie du aber unten geschrieben hast, dürfen sie sich damit aktuell noch selbst in der Dusche filmen. Um das zu verbieten, bzw. das Gerät insgesamt, braucht es eben schon nochmal eine andere Argumentation…
Was ist das für ein Argument?
Es geht hier um Persönlichkeitsrechte und nicht gegen “neue” Technologie…
Du kannst dich gern selbst in der Dusche filmen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit.
Vermutlich, weil “wo kein Kläger, da kein Richter”.
Oder u.U. auch “wo genug Täter, da nicht genug Kläger/Richter”.
Was ich mir gerade ausgedacht habe, aber ja, ist wahrscheinlich schon auch so ein Ding, dass ein/zwei Versandhändler bereits verklagt wurden und das nicht mehr anbieten, aber dann eine handvoll weitere Händler dafür ein gutes Angebot aus Fernostasien bekommen haben und das trotzdem in ihr Sortiment aufgenommen haben.
Ich glaube, es ist schon so, dass wenn es bereits Präzedenzfälle gab, dass dann schneller härtere Strafen verhängt werden. Aber kann ja auch sein, die Versandhändler haben das Gesetz + Urteile tatsächlich nicht auf dem Schirm…
TL;DR:
Dann ist es nicht nur möglich, die Dinger zu verbieten, sie sind schon verboten.
Aber sie werden gerade verkauft heißt man kann den Verkauf stoppen und die Firma für den Verkauf illegaler Waren die Gewerbe Lizenz entziehen
Und den Besitz bitte auch empfindlich bestrafen.
Muss jetzt eben noch ein Gericht sich damit befassen, ob das getarnt ist.
Theoretisch ist ein Aufnahmelicht drin, was einen bei einer Aufnahme enttarnt. Man könnte aber natürlich trotzdem noch argumentieren, dass das Aufnahmegerät bis zur Aufnahme getarnt ist, und deshalb trotzdem verboten gehört.
Auch dass es jetzt schon Vorfälle gab, wo das Aufnahmelicht durch eine händische Modifikation außer Kraft gesetzt wurde, wird sicher in Betracht gezogen werden. Ist auch nicht im Sinne des Gesetzes, wenn es nur ein paar Handgriffe braucht, um ein getarntes Aufnahmegerät daraus zu machen.
Niemand möchte von einer fremden Person in der Öffentlichkeit gefilmt werden.
NIEMAND!!
Ganz egal ob getarnt oder nicht. Dieser Scheiß gehört verboten. Punkt.
Wenn tatsächlich konkrete Personen gegen ihren Willen gefilmt werden (und nicht nur im Hintergrund der Szene stehen), dann ist das ja schon verboten. Da greift das Recht am eigenen Bild.
Wie du aber unten geschrieben hast, dürfen sie sich damit aktuell noch selbst in der Dusche filmen. Um das zu verbieten, bzw. das Gerät insgesamt, braucht es eben schon nochmal eine andere Argumentation…
Teutschheit in Aktion: Es kommt was neues und schon wird nach Verbot geschrien…
Was ist das für ein Argument? Es geht hier um Persönlichkeitsrechte und nicht gegen “neue” Technologie… Du kannst dich gern selbst in der Dusche filmen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit.
Und wenn ich in der Öffentlichkeit dusche?
Naja, kommt drauf an wo du duscht und was du machst. Könnte zum Beispiel §113 OWiG sein oder §183(a) StGB, wenn du es aufm Marktplatz machst.
Gegenfrage: Warum sollte man schädliche, giftige oder sonstige schlechte Produkte erstmal auf den Markt kommen lassen?
Sollte mal wer der Optiker-Kette sagen wo ich letzte Woche noch ein Regal der Dinger gesehen hab.
Weiß jemand, in welchem Gesetz das genau steht …?
Gilt laut Funkanlagengesetz wohl nur für versteckte Kameras, die auch per Funk Bildmaterial übertragen können.
War ein wenig knifflig zu finden (weil das ursprünglich unter ein anderes Gesetz fiel), aber hier wird es gut erklärt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/spionagekamera-verkauf-recht.html
In der Afu-Ausbildung hab ich gelernt, dass verdeckte Abhör/Überwachungsgeräte nach TDDDG illegal sind. Wundert mich, dass das Gesetz da nicht genannt wird. Vor allem da §90 TKG genannt wird, wo das vorher praktisch gleichlautend drin stand.
https://discuss.tchncs.de/post/64998128/27281895
Und es läuft schon eine Anfrage bei Frag den Staat zu genau dem Thema: https://fragdenstaat.de/anfrage/smart-glasses-ray-ban-meta-smart-glasses-und-ss-8-tdddg/
CC @schnurrito@discuss.tchncs.de
OK, also wenn diese Erklärung stimmt, dürfte das bei weitem nicht so eindeutig sein.
Lustig. Warum kann ich dann problemlos bei deutschen Versandhändlern Kameras kaufen die wie Kugelschreiber aussehen?
Vermutlich, weil “wo kein Kläger, da kein Richter”.
Oder u.U. auch “wo genug Täter, da nicht genug Kläger/Richter”.
Was ich mir gerade ausgedacht habe, aber ja, ist wahrscheinlich schon auch so ein Ding, dass ein/zwei Versandhändler bereits verklagt wurden und das nicht mehr anbieten, aber dann eine handvoll weitere Händler dafür ein gutes Angebot aus Fernostasien bekommen haben und das trotzdem in ihr Sortiment aufgenommen haben.
Ich glaube, es ist schon so, dass wenn es bereits Präzedenzfälle gab, dass dann schneller härtere Strafen verhängt werden. Aber kann ja auch sein, die Versandhändler haben das Gesetz + Urteile tatsächlich nicht auf dem Schirm…