• trem@lemmy.blahaj.zone
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    38
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    il y a 3 jours

    TL;DR:

    Der Besitz und auch der Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt.

      • No_Money_Just_Change@feddit.org
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        Deutsch
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        ·
        il y a 3 jours

        Aber sie werden gerade verkauft heißt man kann den Verkauf stoppen und die Firma für den Verkauf illegaler Waren die Gewerbe Lizenz entziehen

      • trem@lemmy.blahaj.zone
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        8
        ·
        il y a 3 jours

        Muss jetzt eben noch ein Gericht sich damit befassen, ob das getarnt ist.

        Theoretisch ist ein Aufnahmelicht drin, was einen bei einer Aufnahme enttarnt. Man könnte aber natürlich trotzdem noch argumentieren, dass das Aufnahmegerät bis zur Aufnahme getarnt ist, und deshalb trotzdem verboten gehört.

        Auch dass es jetzt schon Vorfälle gab, wo das Aufnahmelicht durch eine händische Modifikation außer Kraft gesetzt wurde, wird sicher in Betracht gezogen werden. Ist auch nicht im Sinne des Gesetzes, wenn es nur ein paar Handgriffe braucht, um ein getarntes Aufnahmegerät daraus zu machen.

        • BigShammy80@feddit.org
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          il y a 3 jours

          Niemand möchte von einer fremden Person in der Öffentlichkeit gefilmt werden.

          NIEMAND!!

          Ganz egal ob getarnt oder nicht. Dieser Scheiß gehört verboten. Punkt.

          • trem@lemmy.blahaj.zone
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            il y a 3 jours

            Wenn tatsächlich konkrete Personen gegen ihren Willen gefilmt werden (und nicht nur im Hintergrund der Szene stehen), dann ist das ja schon verboten. Da greift das Recht am eigenen Bild.

            Wie du aber unten geschrieben hast, dürfen sie sich damit aktuell noch selbst in der Dusche filmen. Um das zu verbieten, bzw. das Gerät insgesamt, braucht es eben schon nochmal eine andere Argumentation…

            • BigShammy80@feddit.org
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              ·
              il y a 3 jours

              Was ist das für ein Argument? Es geht hier um Persönlichkeitsrechte und nicht gegen “neue” Technologie… Du kannst dich gern selbst in der Dusche filmen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit.

                • Mora@pawb.social
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                  il y a 3 jours

                  Naja, kommt drauf an wo du duscht und was du machst. Könnte zum Beispiel §113 OWiG sein oder §183(a) StGB, wenn du es aufm Marktplatz machst.

            • JensSpahnpasta@feddit.org
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              il y a 2 jours

              Gegenfrage: Warum sollte man schädliche, giftige oder sonstige schlechte Produkte erstmal auf den Markt kommen lassen?

      • redjard@reddthat.com
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        ·
        il y a 3 jours

        Sollte mal wer der Optiker-Kette sagen wo ich letzte Woche noch ein Regal der Dinger gesehen hab.

    • B0rax@feddit.org
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      il y a 3 jours

      Lustig. Warum kann ich dann problemlos bei deutschen Versandhändlern Kameras kaufen die wie Kugelschreiber aussehen?

      • trem@lemmy.blahaj.zone
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        il y a 2 jours

        Vermutlich, weil “wo kein Kläger, da kein Richter”.

        Oder u.U. auch “wo genug Täter, da nicht genug Kläger/Richter”.
        Was ich mir gerade ausgedacht habe, aber ja, ist wahrscheinlich schon auch so ein Ding, dass ein/zwei Versandhändler bereits verklagt wurden und das nicht mehr anbieten, aber dann eine handvoll weitere Händler dafür ein gutes Angebot aus Fernostasien bekommen haben und das trotzdem in ihr Sortiment aufgenommen haben.

        Ich glaube, es ist schon so, dass wenn es bereits Präzedenzfälle gab, dass dann schneller härtere Strafen verhängt werden. Aber kann ja auch sein, die Versandhändler haben das Gesetz + Urteile tatsächlich nicht auf dem Schirm…