• Gieselbrecht@feddit.org
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    2 days ago

    Also bei all den kritischen Kommentaren hier kann ich wirklich nur empfehlen, sich den verabschiedeten Text mal durchzulesen. Schlüsselpunkte:

    1. Calls on the Commission to propose, without delay, legislation establishing an EU-wide definition of rape that is based on the requirement of freely given, informed consent that can be withdrawn, in line with Article 36 of the Istanbul Convention;

    […]

    1. Stresses that only a clear, affirmative, freely given and unambiguous indication of consent is valid and that silence, a lack of verbal or physical resistance or the absence of a ‘no’ cannot be interpreted as consent, and that prior consent, past sexual conduct or any past or present relationship with an offender, including marital or any other partnership status, does not imply ongoing or future consent for any sexual acts; stresses that consent can be withdrawn at any time before or during a sexual act; notes that consent can be expressed in any way as long as it is given voluntarily as a result of the person’s free will and is assessed in the context of the surrounding circumstances, in accordance with Article 36 of the Istanbul Convention;
    2. Underlines that consent must be assessed in the context of the surrounding circumstances, recognising that consent cannot be given where there is violence, threat, surprise, deceit, an abuse of power, including control, coercion, a physical or mental condition, such as a state of fear, intimidation, unconsciousness, freezing caused by fear or trauma, intoxication, chemical submission, sleep, illness, bodily injury, disability or in an otherwise particularly vulnerable situation, or age; acknowledges that such states can prevent the ability to give voluntary and informed consent;

    Gibt es jemanden, der das ernsthaft nicht für eine sinnvolle Basis hält?

  • Gollum@feddit.org
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    25
    ·
    3 days ago

    Ich weiß ja nicht.

    Nein heißt Nein das ist ganz klar, aber vor jeder sexuellen Wendung im Bett das explizite Einverständnis zu holen?
    Das gilt ja dann für alle Beteiligten.

    • Elvith Ma'for@feddit.org
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      30
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      3 days ago

      Wenn der One Night Stand erst mal die 50-seitigen Einverständniserklärung und Haftungsausschluss unterschreiben muss… /s?

      • trollercoaster@sh.itjust.works
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        Deutsch
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        3 days ago

        Nur ein notariell beglaubigter, genehmigter, gestempelter, unterschriebener und laminierter Beischlafbewilligungsantrag (Formulare kann man beim zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Gebühr beantragen) in mindestens fünffacher Ausfertigung (mindestens 2 für die Beteiligten, dann noch 3 weitere für unabhängige Zeugen, die jeweils notariell beglaubigt unterschreiben müssen) ist gültig.

      • Gollum@feddit.org
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        14
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        3 days ago

        Ja zum Beispiel. Dann am besten noch im Betrunken Zustand, beide Parteien waren gar nicht Geschäftsfähig und die Unterschriften sind im Nachhinein ungültig. 🤡

        Oder in Beziehung, bevor die Frau/Freundin morgens ihre Hand zu tief gleiten lassen darf, erst mal die Erlaubnis einholen, aber dann ist der vibe eh verloren, weil eigentlich will ich nur meine Ruhe und noch 5 min dösen und nicht reden.

        • Elvith Ma'for@feddit.org
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          23
          ·
          3 days ago

          Oder einfach wie Cookie Banner aber IRL:

          • Erst mal auf berechtigtes Interesse berufen
          • Dann Pay or OK probieren
          • Aufzeichnung des Aktes zur “Analyse von Performancedaten”
          • Teilen des Erlebnisses mit meinen 451 Partnern (natürlich strengstens vertraulich!)
          • Zustimmung zu retargeting (wenn wir uns wieder über den Weg laufen sollten)

          Jetzt aber ein gaaanz großes

          /s

        • squaresinger@lemmy.world
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          2
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          3 days ago

          Ich glaube nicht das 1er. Das hab ich gelesen und kommt mir nicht bekannt vor. Das 2er hab ich noch nicht gewusst dass draußen ist.

          Der Mann ist doch heftig, wie viel der produziert. Der schläft auch nicht, oder?

      • RalfWausE_der_zwote@feddit.org
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        2
        ·
        3 days ago

        Vor >20 Jahren hat sich eine der Bastard Assistent from Hell (BAfH) Stories über genau die Zustände in Kalifornien lustig gemacht…

      • Gollum@feddit.org
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        25
        ·
        3 days ago

        Die Frau wurde mit Drogen betäubt, was für sich stehend schon eine Straftat ist und dann wurden sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (siehe StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1 ). Da ist unser aktuelles Gesetz ganz klar, wenn man jemanden betäubt um seine Hilflosigkeit auszunutzen, handelt man gegen den Willen der Person. Was dann eine Vergewaltigung ist.

        Aber mal abgesehen davon, dass der Fall Pelicot recht eindeutig sein dürfte, bleibt ja in beiden Fällen, sowohl bei nur ja heißt ja als auch nein heißt nein, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht und die Unschuldsvermutung gilt. Viel gewinnen dürften Opfer hier also auch nicht.
        Andererseits lässt sich vermutlich einfacher ein Fall kreieren, fraglich ob das jetzt gut oder schlecht ist.

      • squaresinger@lemmy.world
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        21
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        3 days ago

        Der Fall Pelicot war auch ohne ein “nur ja heißt ja”-Gesetz eindeutig Vergewaltigung, wie 51 Schuldsprüche klar belegen. So ein Gesetz hätte in diesem Fall genau nichts geändert.

        Wo es etwas ändert ist in unklaren Situationen wo ein eindeutiger Vorsatz nicht gegeben ist.

        So alla man hat Sex, es wurde kein im Nachhinein belegbares “Ja” gegeben und eine beteiligte Person bereut es am nächsten Tag.

        Da solche Gesetze üblicherweise nicht geschlechtsneutral geschrieben wird, erlaubt das einer Frau im Nachhinein selbst einvernehmlichem Sex in eine Vergewaltigung zu drehen.

        Siehe z.B. den Fall Assange, wo die beteiligte Frau bis heute sagt es war einvernehmlich. Sie wollte Assange im Nachhinein zu einem Geschlechtskrankheitentest zwingen, aber weil es Strafrecht ist und nicht Zivilrecht entscheidet die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft ob verfolgt wird oder nicht. Und die haben über den Kopf der beteiligten Frau hinweg entschieden, dass es eine Vergewaltigung war.

        Das wirklich Problematische hier ist die implizierte Beweislastumkehr. Man muss nicht mehr beweisen, dass ein Verbrechen begangen wurde, sondern dass man die Erlaubnis gehabt hat.

        Hier wird’s dann noch mal schwieriger, weil man z.B. keine Einwilligung geben kann, wenn gar nichts passiert ist. Falsche Vergewaltigungsanzeigen sind nicht selten, insbesondere wenn Beziehungen zu Ende gehen. Wenn der Sex also nie stadtgefunden hat, dann kann man auch kein “Ja” dazu vorlegen.

  • schnurrito@discuss.tchncs.de
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    19
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    3 days ago

    und die rechtliche Basis, warum das Teil der Zuständigkeit der EU sein könnte oder sollte, kann aber niemand schlüssig erklären, oder?

    • DdCno1@beehaw.org
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      4
      ·
      2 days ago

      Die Bürger der EU haben mit ihren Stimmen den von ihnen gewählten Vertretern im EU-Parlament die Vollmacht gegeben, Gesetze zu verabschieden. Warum sollten Volksvertreter nicht das regulieren dürfen?

      • schnurrito@discuss.tchncs.de
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        3
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        2 days ago

        Nein, nicht Gesetze, sondern Richtlinien und Verordnungen.

        Wenn solche Details der Ausgestaltung des Strafrechts EU-Kompetenz sind, dann ist es fast alles. Es hat gute Gründe, dass unterschiedliche Themenbereiche auf unterschiedlichen Ebenen entschieden werden. Wenn ich mitentscheiden will, wie Sexualstrafrecht genau ausgestaltet sein soll, will ich das bei der Wahl zum nationalen Parlament tun, nicht zum Europäischen Parlament.

        • DdCno1@beehaw.org
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          3
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          2 days ago

          Schön, dass du das willst. Ändert aber nichts. Andere Bürger in der EU haben dafür gestimmt, dass das EU-Parlament gesetzgeberische Kompetenz hat und sie haben auch dafür gestimmt, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Nachdem das EU-Parlament für ein Gesetz gestimmt hat, ist es übrigens Aufgabe der nationalen Parlamente, dieses in nationales Recht umzusetzen.

          Außerdem: Sollte nicht jeder vernünftig denkende Mensch ein solches Gesetz unterstützen, gerade auch über das eigene Land hinaus?

          • schnurrito@discuss.tchncs.de
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            3
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            2 days ago

            Andere Bürger in der EU haben dafür gestimmt, dass das EU-Parlament gesetzgeberische Kompetenz hat

            in bestimmten ausdrücklich in den EU-Verträgen aufgelisteten Themenbereichen, zu denen Sexualstrafrecht m.W. nicht dazugehört

            • DdCno1@beehaw.org
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              ·
              2 days ago

              Nein, das ist inkorrekt. Der Vertrag von Lissabon (2007 unterzeichnet, 2009 in Kraft getreten) gibt dem EU-Parlament u.a. das Recht, Gesetze im Bereich Inneres und Justiz zu erlassen.

              • schnurrito@discuss.tchncs.de
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                ·
                2 days ago

                Kann ich zumindest in genau dieser Formulierung nicht darin finden. Wenn es so wäre, gäbe es dann nicht schon jetzt einiges an harmonisiertem Strafrecht?

                • DdCno1@beehaw.org
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                  ·
                  2 days ago

                  Steht im Vertrag von Lissabon und ist nicht schwer zu finden:

                  Artikel 67

                  […]

                  (3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

                  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A12008E067

                  Artikel 82

                  […]

                  (2) Soweit dies zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension erforderlich ist, können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften festlegen. Bei diesen Mindestvorschriften werden die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

                  Jahrhunderte sehr unterschiedlicher Rechtstraditionen lassen sich nicht mal eben in wenigen Jahren beseitigen. Das ist auch nicht das Ziel.

    • squaresinger@lemmy.world
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      14
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      3 days ago

      Den Downvotes zum Trotz stimmt das schon. Strafrecht ist normal Ländersache, außer wenn es nötig ist international zu standardisieren (z.B. bei strafrechtlich relevanter Sicherheitsregulierung). Das seh ich hier nicht wirklich gegeben.

      Edit: Ich sehe das auch kritisch, dass die EU sich hier einmischt. Die EU gibt nämlich nicht direkt Gesetze heraus, sondern nur Richtlinien nach denen dann die Länder Gesetze erlassen müssen, die dann wirklich gelten. Es ist also absehbar, dass das hier nicht zu einer einheitlichen Gesetzesgebung führt, sondern nur zu einer Latte landesspezifisch unterschiedlicher Gesetze, die unter Zeitdruck und mit einseitigen Vorgaben durchgepeitscht werden.

      • GardenGeek@europe.pub
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        3
        ·
        2 days ago

        Ich finde eine Vereinheitlichung sinnvoll, weil sich daraus dann in ein paar Jahren tatsächlich sinnvollere Vergleiche der nationalen Gesetzgebung ableiten lassen. Aktuell hört man ja gerne mal ,wegen der Migranten gibt es in Schweden viel mehr Vergewaltigungen als in anderen Ländern" … was aber primär mit den unterschiedlichen Definitionen zusammen hängt, daher schafft eine Verheinheitlichung hier mehr Vergleichbarkeit.

  • D_a_X@feddit.orgOP
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    8
    ·
    3 days ago

    Hier ein Link, wie es in Schweden gehandhabt wird,

    In Schweden gilt beim einvernehmlichen Sex schon seit fast acht Jahren der Grundsatz “Nur Ja heißt Ja”. Das Gesetz habe die Gesellschaft verändert, sagen Befürworter. Doch auch die Kritik daran ist nicht verstummt.

  • squaresinger@lemmy.world
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    15
    ·
    3 days ago

    Wie schaut’s aus in folgendem Fall: Beide sind angesoffen, beide haben kein klares Ja gegeben. Am Tag danach bereuen es beide. Wer hat wen vergewaltigt?

    • NecroticEuphoria@lemmy.ml
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      6
      ·
      3 days ago

      Wäre nur relevant bei Interesse der einen Person, die andere auch anzuzeigen. Danach würde wohl Aussage gegen Aussage gelten und am Ende ist Reue danach auch bei einem klaren “Ja” keine Vergewaltigung.

      • NecroticEuphoria@lemmy.ml
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        13
        ·
        3 days ago

        Anmerkung dazu:

        Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.

      • squaresinger@lemmy.world
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        7
        ·
        3 days ago

        Beweis halt das klare “Ja”. Das ist das Problem mit Beweislastumkehr, und genau deswegen gibt es in der Strafverfolgung die Beweislastumkehr normal nicht.