Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung gefordert. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen soll darin verankert werden. Von T. Spickhofen.
Die Bürger der EU haben mit ihren Stimmen den von ihnen gewählten Vertretern im EU-Parlament die Vollmacht gegeben, Gesetze zu verabschieden. Warum sollten Volksvertreter nicht das regulieren dürfen?
Nein, nicht Gesetze, sondern Richtlinien und Verordnungen.
Wenn solche Details der Ausgestaltung des Strafrechts EU-Kompetenz sind, dann ist es fast alles. Es hat gute Gründe, dass unterschiedliche Themenbereiche auf unterschiedlichen Ebenen entschieden werden. Wenn ich mitentscheiden will, wie Sexualstrafrecht genau ausgestaltet sein soll, will ich das bei der Wahl zum nationalen Parlament tun, nicht zum Europäischen Parlament.
Schön, dass du das willst. Ändert aber nichts. Andere Bürger in der EU haben dafür gestimmt, dass das EU-Parlament gesetzgeberische Kompetenz hat und sie haben auch dafür gestimmt, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Nachdem das EU-Parlament für ein Gesetz gestimmt hat, ist es übrigens Aufgabe der nationalen Parlamente, dieses in nationales Recht umzusetzen.
Außerdem: Sollte nicht jeder vernünftig denkende Mensch ein solches Gesetz unterstützen, gerade auch über das eigene Land hinaus?
Nein, das ist inkorrekt. Der Vertrag von Lissabon (2007 unterzeichnet, 2009 in Kraft getreten) gibt dem EU-Parlament u.a. das Recht, Gesetze im Bereich Inneres und Justiz zu erlassen.
Kann ich zumindest in genau dieser Formulierung nicht darin finden. Wenn es so wäre, gäbe es dann nicht schon jetzt einiges an harmonisiertem Strafrecht?
Steht im Vertrag von Lissabon und ist nicht schwer zu finden:
Artikel 67
[…]
(3) Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
(2) Soweit dies zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit grenzüberschreitender Dimension erforderlich ist, können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften festlegen. Bei diesen Mindestvorschriften werden die Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Jahrhunderte sehr unterschiedlicher Rechtstraditionen lassen sich nicht mal eben in wenigen Jahren beseitigen. Das ist auch nicht das Ziel.
Den Downvotes zum Trotz stimmt das schon. Strafrecht ist normal Ländersache, außer wenn es nötig ist international zu standardisieren (z.B. bei strafrechtlich relevanter Sicherheitsregulierung). Das seh ich hier nicht wirklich gegeben.
Edit: Ich sehe das auch kritisch, dass die EU sich hier einmischt. Die EU gibt nämlich nicht direkt Gesetze heraus, sondern nur Richtlinien nach denen dann die Länder Gesetze erlassen müssen, die dann wirklich gelten. Es ist also absehbar, dass das hier nicht zu einer einheitlichen Gesetzesgebung führt, sondern nur zu einer Latte landesspezifisch unterschiedlicher Gesetze, die unter Zeitdruck und mit einseitigen Vorgaben durchgepeitscht werden.
Ich finde eine Vereinheitlichung sinnvoll, weil sich daraus dann in ein paar Jahren tatsächlich sinnvollere Vergleiche der nationalen Gesetzgebung ableiten lassen. Aktuell hört man ja gerne mal ,wegen der Migranten gibt es in Schweden viel mehr Vergewaltigungen als in anderen Ländern" … was aber primär mit den unterschiedlichen Definitionen zusammen hängt, daher schafft eine Verheinheitlichung hier mehr Vergleichbarkeit.
und die rechtliche Basis, warum das Teil der Zuständigkeit der EU sein könnte oder sollte, kann aber niemand schlüssig erklären, oder?
Die Bürger der EU haben mit ihren Stimmen den von ihnen gewählten Vertretern im EU-Parlament die Vollmacht gegeben, Gesetze zu verabschieden. Warum sollten Volksvertreter nicht das regulieren dürfen?
Nein, nicht Gesetze, sondern Richtlinien und Verordnungen.
Wenn solche Details der Ausgestaltung des Strafrechts EU-Kompetenz sind, dann ist es fast alles. Es hat gute Gründe, dass unterschiedliche Themenbereiche auf unterschiedlichen Ebenen entschieden werden. Wenn ich mitentscheiden will, wie Sexualstrafrecht genau ausgestaltet sein soll, will ich das bei der Wahl zum nationalen Parlament tun, nicht zum Europäischen Parlament.
Schön, dass du das willst. Ändert aber nichts. Andere Bürger in der EU haben dafür gestimmt, dass das EU-Parlament gesetzgeberische Kompetenz hat und sie haben auch dafür gestimmt, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Nachdem das EU-Parlament für ein Gesetz gestimmt hat, ist es übrigens Aufgabe der nationalen Parlamente, dieses in nationales Recht umzusetzen.
Außerdem: Sollte nicht jeder vernünftig denkende Mensch ein solches Gesetz unterstützen, gerade auch über das eigene Land hinaus?
in bestimmten ausdrücklich in den EU-Verträgen aufgelisteten Themenbereichen, zu denen Sexualstrafrecht m.W. nicht dazugehört
Nein, das ist inkorrekt. Der Vertrag von Lissabon (2007 unterzeichnet, 2009 in Kraft getreten) gibt dem EU-Parlament u.a. das Recht, Gesetze im Bereich Inneres und Justiz zu erlassen.
Kann ich zumindest in genau dieser Formulierung nicht darin finden. Wenn es so wäre, gäbe es dann nicht schon jetzt einiges an harmonisiertem Strafrecht?
Steht im Vertrag von Lissabon und ist nicht schwer zu finden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A12008E067
Jahrhunderte sehr unterschiedlicher Rechtstraditionen lassen sich nicht mal eben in wenigen Jahren beseitigen. Das ist auch nicht das Ziel.
Den Downvotes zum Trotz stimmt das schon. Strafrecht ist normal Ländersache, außer wenn es nötig ist international zu standardisieren (z.B. bei strafrechtlich relevanter Sicherheitsregulierung). Das seh ich hier nicht wirklich gegeben.
Edit: Ich sehe das auch kritisch, dass die EU sich hier einmischt. Die EU gibt nämlich nicht direkt Gesetze heraus, sondern nur Richtlinien nach denen dann die Länder Gesetze erlassen müssen, die dann wirklich gelten. Es ist also absehbar, dass das hier nicht zu einer einheitlichen Gesetzesgebung führt, sondern nur zu einer Latte landesspezifisch unterschiedlicher Gesetze, die unter Zeitdruck und mit einseitigen Vorgaben durchgepeitscht werden.
Ich finde eine Vereinheitlichung sinnvoll, weil sich daraus dann in ein paar Jahren tatsächlich sinnvollere Vergleiche der nationalen Gesetzgebung ableiten lassen. Aktuell hört man ja gerne mal ,wegen der Migranten gibt es in Schweden viel mehr Vergewaltigungen als in anderen Ländern" … was aber primär mit den unterschiedlichen Definitionen zusammen hängt, daher schafft eine Verheinheitlichung hier mehr Vergleichbarkeit.