Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung gefordert. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen soll darin verankert werden. Von T. Spickhofen.
Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.
Anmerkung dazu:
Eine Meinungsänderung der einen Person, also ein “Nein” oder “Stopp” währenddessen, ist beim fortführen der anderen Person dann wiederum eine Vergewaltigung.