Der Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft - dagegen klagt die Partei. Welche Rolle spielen die Verfassungsschutz-Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren? Eine wesentliche, sagt ein Rechtsexperte. Von M. Bauer.
Es ist quasi schon zu spät und ich bin mir fast sicher dass niemand von den Zuständigen den Mumm dafür hat.
Das ist das Problem mit dem ganzen Konzept: Solang sie klein sind verbietet man sie nicht weil sie noch keine Bedrohung sind. Wenn sie dann groß sind verbietet man sie nicht, weil die Bedrohung zu groß ist.
Solang sie klein sind verbietet man sie nicht weil sie noch keine Bedrohung sind. Wenn sie dann groß sind verbietet man sie nicht, weil die Bedrohung zu groß ist.
Wenn sie klein sind. Parteien sollte aufgrund von ihrem Inhalt verboten werden, nicht aufgrund von ihrem Einfluss. AfD war auch im Gründungsjahr schon eine Nazipartei und es gibt keinen Grund warum man illegale Inhalte erlauben sollte, nur weil die Partei zu klein ist um effektiven Schaden anzurichten.
dass niemand von den Zuständigen den Mumm dafür hat.
Das hat nichts mit Mumm zu tun. Die CDU wird Opposition wenn die AfD verboten wird. Maximal zum Ende der Legislaturperiode werden sie daher den Antrag einreichen.
Das Endergebnis davon ist dass wahrscheinlich bei einem Parteiverbot jeder Mandatar geprüft wird, ob sie/er sich verfassungsfeindlich betätigt hat, und wenn nicht, dann blieben die wahrscheinlich im Amt.
Soweit ich den Artikel richtig verstanden habe, würden verlorene Direktmandate sofort nachgewählt und verlorene Listenmandate unbesetzt bleiben.
Stimmt diese Analyse, dann würde wahrscheinlich sogar der Großteil der AfD-Mandatare als Parteilose im Bundesrat bleiben (es ist nicht gerade einfach einem Mandatar Verfassungsfeindlichkeit tief genug nachzuweisen, dass das Mandat abgenommen werden kann), viele würden nachgewählt werden und wahrscheinlich hätten wir 10 Minuten danach eine AAfD, die die gesicherten Verfassungsfeinde nicht mehr beinhaltet sondern nur mehr die Leute, die legal weiter machen dürfen.
Ich geb zu, da waren viele Infos drin, hab nicht alles behalten.
Allerdings frage ich mich wie genau das mit den Folgeparteien geregelt ist. Ein Bundestagsmandatar der sein Mandat behalten darf wird ja auch das Recht behalten einer Partei beizutreten bzw. eine Partei zu gründen.
Wenn die dann mit der neuen Parte veresuchen auf der legalen Seite der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bleiben stell ich mir die Vorgehensmöglichkeiten dagegen begrenzt vor. Aber ich bin auch kein Verfassungsrechtler.
Schaut auf jeden Fall ziemlich komplex aus, auch wie’s in dem Link steht.
Ja, ohne EGMR ist es einfach: Alle Mandatare einer verbotenen Partei fliegen aus dem Bundestag, fertig. Aber der EGMR macht das an der Stelle dann komplizierter.
Es ist quasi schon zu spät und ich bin mir fast sicher dass niemand von den Zuständigen den Mumm dafür hat.
Das ist das Problem mit dem ganzen Konzept: Solang sie klein sind verbietet man sie nicht weil sie noch keine Bedrohung sind. Wenn sie dann groß sind verbietet man sie nicht, weil die Bedrohung zu groß ist.
Wann war der “richtige” Zeitpunkt?
Gestern. Der zweitbeste ist heute.
Wenn sie klein sind. Parteien sollte aufgrund von ihrem Inhalt verboten werden, nicht aufgrund von ihrem Einfluss. AfD war auch im Gründungsjahr schon eine Nazipartei und es gibt keinen Grund warum man illegale Inhalte erlauben sollte, nur weil die Partei zu klein ist um effektiven Schaden anzurichten.
Das hat nichts mit Mumm zu tun. Die CDU wird Opposition wenn die AfD verboten wird. Maximal zum Ende der Legislaturperiode werden sie daher den Antrag einreichen.
Oder sie kriegen die Absolute mangels rechter Alternativen.
Aber erst nach einer Neuwahl. Wenn die AfD in 2 Monaten verboten würde, würden die linken Parteien die Mehrheit haben und 3 Jahre ohne CDU regieren.
Ganz so sicher scheint das laut meiner Recherche nicht zu sein.
Das hier scheint eine vertrauenswürdige Quelle mit halbwegs sinnvoller Recherche zu sein: https://verfassungsblog.de/parteiverbot-gleich-mandatsverlust/
Das Endergebnis davon ist dass wahrscheinlich bei einem Parteiverbot jeder Mandatar geprüft wird, ob sie/er sich verfassungsfeindlich betätigt hat, und wenn nicht, dann blieben die wahrscheinlich im Amt.
Soweit ich den Artikel richtig verstanden habe, würden verlorene Direktmandate sofort nachgewählt und verlorene Listenmandate unbesetzt bleiben.
Stimmt diese Analyse, dann würde wahrscheinlich sogar der Großteil der AfD-Mandatare als Parteilose im Bundesrat bleiben (es ist nicht gerade einfach einem Mandatar Verfassungsfeindlichkeit tief genug nachzuweisen, dass das Mandat abgenommen werden kann), viele würden nachgewählt werden und wahrscheinlich hätten wir 10 Minuten danach eine AAfD, die die gesicherten Verfassungsfeinde nicht mehr beinhaltet sondern nur mehr die Leute, die legal weiter machen dürfen.
Das Parteiverbot gilt angeblich auch für Folgeparteien.
Der Link ist einen eigenen Post wert, das sollten mehr Bürger wissen.
Ich geb zu, da waren viele Infos drin, hab nicht alles behalten.
Allerdings frage ich mich wie genau das mit den Folgeparteien geregelt ist. Ein Bundestagsmandatar der sein Mandat behalten darf wird ja auch das Recht behalten einer Partei beizutreten bzw. eine Partei zu gründen.
Wenn die dann mit der neuen Parte veresuchen auf der legalen Seite der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bleiben stell ich mir die Vorgehensmöglichkeiten dagegen begrenzt vor. Aber ich bin auch kein Verfassungsrechtler.
Schaut auf jeden Fall ziemlich komplex aus, auch wie’s in dem Link steht.
Ich meine das auf Wikipedia gelesen zu haben.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot
Interessanterweise folgt ein EGMR Teil, den ich bisher ignoriert habe.
Ja, ohne EGMR ist es einfach: Alle Mandatare einer verbotenen Partei fliegen aus dem Bundestag, fertig. Aber der EGMR macht das an der Stelle dann komplizierter.