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    10 days ago

    Aber erst nach einer Neuwahl. Wenn die AfD in 2 Monaten verboten würde, würden die linken Parteien die Mehrheit haben und 3 Jahre ohne CDU regieren.

    • squaresinger@lemmy.world
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      10 days ago

      Ganz so sicher scheint das laut meiner Recherche nicht zu sein.

      Das hier scheint eine vertrauenswürdige Quelle mit halbwegs sinnvoller Recherche zu sein: https://verfassungsblog.de/parteiverbot-gleich-mandatsverlust/

      Das Endergebnis davon ist dass wahrscheinlich bei einem Parteiverbot jeder Mandatar geprüft wird, ob sie/er sich verfassungsfeindlich betätigt hat, und wenn nicht, dann blieben die wahrscheinlich im Amt.

      Soweit ich den Artikel richtig verstanden habe, würden verlorene Direktmandate sofort nachgewählt und verlorene Listenmandate unbesetzt bleiben.

      Stimmt diese Analyse, dann würde wahrscheinlich sogar der Großteil der AfD-Mandatare als Parteilose im Bundesrat bleiben (es ist nicht gerade einfach einem Mandatar Verfassungsfeindlichkeit tief genug nachzuweisen, dass das Mandat abgenommen werden kann), viele würden nachgewählt werden und wahrscheinlich hätten wir 10 Minuten danach eine AAfD, die die gesicherten Verfassungsfeinde nicht mehr beinhaltet sondern nur mehr die Leute, die legal weiter machen dürfen.

      • plyth@feddit.org
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        9 days ago

        Das Parteiverbot gilt angeblich auch für Folgeparteien.

        Der Link ist einen eigenen Post wert, das sollten mehr Bürger wissen.

        • squaresinger@lemmy.world
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          9 days ago

          Ich geb zu, da waren viele Infos drin, hab nicht alles behalten.

          Allerdings frage ich mich wie genau das mit den Folgeparteien geregelt ist. Ein Bundestagsmandatar der sein Mandat behalten darf wird ja auch das Recht behalten einer Partei beizutreten bzw. eine Partei zu gründen.

          Wenn die dann mit der neuen Parte veresuchen auf der legalen Seite der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bleiben stell ich mir die Vorgehensmöglichkeiten dagegen begrenzt vor. Aber ich bin auch kein Verfassungsrechtler.

          Schaut auf jeden Fall ziemlich komplex aus, auch wie’s in dem Link steht.

          • plyth@feddit.org
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            9 days ago

            Ich meine das auf Wikipedia gelesen zu haben.

            Die Gründung von Ersatzorganisationen und die Umwandlung bestehender Organisationen in Ersatzorganisationen ist gemäß § 33 ParteiG verboten.

            https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot

            Interessanterweise folgt ein EGMR Teil, den ich bisher ignoriert habe.

            • squaresinger@lemmy.world
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              9 days ago

              Ja, ohne EGMR ist es einfach: Alle Mandatare einer verbotenen Partei fliegen aus dem Bundestag, fertig. Aber der EGMR macht das an der Stelle dann komplizierter.