Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Fühlt sich für mich falsch an. Das Gericht mag dem Buchstaben des Gesetzes hier absolut korrekt folgen, aber die Frage, welcher Schaden dem Beifahrer wirklich entstanden ist, wäre schon interessant. Die DSGVO ist eine gute Sache, aber bei weitem nicht perfekt. Ich wünschte, der Gesetzgeber würde hier mal Bilanz ziehen und in der Anwendung mehr Klarheit und Augenmaß schaffen.
Im Artikel steht:
Finde das ist schon ziemlich klar nicht einfach nur dem Buchstaben des Gesetzes gefolgt, sondern abgewogen was sinnvoll ist und dem Sinn des Gesetzes entspricht.
Wäre man also fein dabei gewesen, wenn man Fahry auf dem Bild zensiert hätte?
Ich bin kein Anwalt, aber für mich klingt es so, ja
Die Betragshöhe von 100 Euro sind auch fair. Ist kein großer “Schadenersatz”.
Sehe ich auch so. Da kommt halt nochmal ein Vielfaches von drauf für die Anwaltskosten des Klägers. Verstehe wieso das so läuft, aber ich finde da könnte man noch am ehesten drüber nachdenken ob das so fair ist, wenn der Verfahrenswert so gering ist