Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Das Stichwort ist hier Güterabwägung und Weiterverarbeitung. Zu letzterer ist ja schon was gesagt worden, erstere ist aber auch nicht zu unterschätzen. Und da ist eine OWI halt anders zu bewerten als eine Straftat.