Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.

  • philpo@feddit.org
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    2 days ago

    Das heißt, dass ich eine Straftat nicht durch ein Foto beweisen darf, wenn es mir nicht gelingt, sicherzustellen, dass ich keine Unbeteiligten ablichte. Das finde ich schon doof.

    Das Stichwort ist hier Güterabwägung und Weiterverarbeitung. Zu letzterer ist ja schon was gesagt worden, erstere ist aber auch nicht zu unterschätzen. Und da ist eine OWI halt anders zu bewerten als eine Straftat.