Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.

  • reisub@discuss.tchncs.de
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    2 days ago

    Naja, im Artikel steht, dass das Hochladen auf wegli die automatische Datenverarbeitung war, die gegen die DSGVO verstoßen hat. Nur ein Foto machen ist also immer noch ok