Siehe verlinkter Artikel. Beschluss Nr. 32 des Reformpakets im Wortlaut:
Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.



Was du und ich darüber denken ist wurscht, in den Augen einer CDU Regierung ist sie es auf jeden Fall schon immer. Genau wie die keine Linken z.B. ins parlamentarische Kontrollgremium wählen, würden die natürlich auch so eine Regel verwenden, um lästigen Linken keine Auskünfte zu geben.
Und seit wann ist die CDU dafür zuständig, zu entscheiden wer extremistisch ist und wer nicht?
Solange sie regiert und den Innenminister stellt, wer denn sonst? Eine objektive Behörde, die frei vom Einfluss der Regierungsparteien ist, und auf die dann alle hören, egal ob ihnen deren Einschätzung passt?
Ich glaube du lebst ein bisschen im rosa Wolken Land.