Der Ex-Bundestagsabgeordneter Lintner ist wegen Bestechung von Mandatsträgern verurteilt worden. Ein Gericht in München verhängte in der Aserbaidschan-Affäre eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen ihn. Experten sprechen von einem "historischen Urteil".
EIN HISTORISCHES URTEIL: ~neun monate auf bewährung, tihi~
Historisch ist es nur weil zum ersten Mal ein eigens hierfür geschaffener Straftatbestand angewendet wurde.
Finde bei Korruptionsstraftaten sollte es keine Freiheitsstrafe auf Bewährung geben.
Bewährung ist insofern ja schon paradox als das der in der Bewährung enthaltene spezialpräventive Resozialisierungsgedanke überflüssig ist - die verurteilte Person wird mutmaßlich nie wieder in die Lage kommen eine Bestechung anzunehmen. Insofern überwiegt meiner Meinung nach ein durch Abschreckung ausgedrückter Generalpräventiver Gedanke, der ansonsten irrationalerweise Hauptaugenmerk der Bestrafung ist
Außerdem sollten die Verurteilten ihre Wählbarkeit verlieren. Denn politische Korruption ist ein Verbrechen gegen die Demokratie als Solche.
Das kann das Gericht neben der Strafe anordnen. Nur bei Verbrechen gilt es automatisch